Die Hip-Hop-Legenden OutKast haben ein Atlanta-basiertes EDM-Duo verklagt, das den Namen ‚ATLiens‘ für ihre Gruppe verwendet. Die Gruppe, bestehend aus den Musikern Chris Casey und Taylor Vick, behauptet, dass sie den Namen ATLiens für ihre Musikgruppe und ihre Marke verwenden, um ihre Verbindung zu Atlanta zu betonen.
OutKast behauptet, dass das Duo den Namen unrechtmäßig verwendet
OutKast, bestehend aus André 3000 und Big Boi, behauptet, dass das Duo den Namen unrechtmäßig verwendet, um ihre Musik und Marke zu verkaufen. Die Hip-Hop-Legenden haben den Namen ‚ATLiens‘ bereits 1996 für ihr Album ‚ATLiens‘ verwendet und haben den Namen auch für ihre Tournee und Merchandise-Produkte genutzt.
OutKast fordert Schadenersatz und eine einstweilige Verfügung
OutKast fordert Schadenersatz und eine einstweilige Verfügung, um das Duo daran zu hindern, den Namen ‚ATLiens‘ weiterhin zu verwenden. Die Hip-Hop-Legenden behaupten, dass das Duo den Namen unrechtmäßig verwendet, um ihre Musik und Marke zu verkaufen und somit OutKast zu schädigen.
Das Duo behauptet, dass es den Namen ‚ATLiens‘ legal erworben hat
Das Duo behauptet, dass es den Namen ‚ATLiens‘ legal erworben hat, nachdem es den Namen bei der US-amerikanischen Patent- und Markenamt (USPTO) registriert hat. Die Gruppe behauptet, dass OutKast den Namen ‚ATLiens‘ nie offiziell registriert hat und somit keine Rechte am Namen hat.
Der Fall ist noch im Gange
Der Fall ist noch im Gange und es ist noch unklar, wie das Gericht entscheiden wird. Die Hip-Hop-Legenden OutKast haben jedoch eine starke Position, da sie den Namen ‚ATLiens‘ bereits 1996 für ihr Album verwendet haben und somit möglicherweise eine ältere Recht auf den Namen haben.
Was denken Sie?
Was denken Sie über den Fall? Sollte das Duo den Namen ‚ATLiens‘ weiterhin verwenden dürfen oder haben OutKast das Recht, den Namen zu schützen? Lassen Sie uns wissen, was Sie denken!